Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 20. September 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Bereitstellung und Nutzung der Software bauakte.at zwischen der bauwerk digital GmbH, Lannerweg 113, 9201 Krumpendorf am Wörthersee, Österreich (Anbieter), und ihren Kunden. Weitere Angaben zum Anbieter stehen im Impressum.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG bzw. des UGB. Verträge mit Verbrauchern kommen nicht zustande. Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht daher nicht.

(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(4) Vertragsbestandteil sind in der folgenden Rangfolge:

  • die Bestellung bzw. das Angebot samt den darin getroffenen individuellen Vereinbarungen,
  • der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO,
  • diese AGB,
  • die Leistungsbeschreibung des Anbieters in der jeweils gültigen Fassung.

(5) Individuelle Vereinbarungen in der Bestellung bzw. im Angebot gehen diesen AGB vor.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden bauakte.at für die Vertragslaufzeit als Software-as-a-Service über das Internet zur Nutzung bereit. bauakte.at ist eine cloudbasierte Software zum Ausfüllen, Unterschreiben und Ablegen von Protokollen, insbesondere von Prüfbefunden, Abnahmen, Wartungsprotokollen und eigenen Vorlagen des Kunden.

(2) Die Bereitstellung erfolgt über die Webanwendung (Admin-Zugang) und über die mobile App (App-Zugang), die über die jeweils angebotenen App-Stores bezogen wird. Ein Anspruch auf Bereitstellung in einem bestimmten App-Store oder für ein bestimmtes Betriebssystem besteht nicht.

(3) Der Leistungsumfang umfasst je nach gewähltem Plan insbesondere:

  • Ausfüllen von Protokollen in der mobilen App und in der Webanwendung, in der App auch ohne bestehende Internetverbindung,
  • Unterschrift auf dem Endgerät samt Nachweisblatt zum Protokoll,
  • Fotos, Kommentare, dokumentierte Prüfung und Änderungsprotokoll,
  • Ablage der Protokolle sowie Export als PDF,
  • Anlage und Pflege eigener Protokollvorlagen,
  • Verwaltung der Benutzer des Kunden und ihrer Berechtigungen.

(4) Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus dem gewählten Plan (Basis, Profi oder Enterprise) nach der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Leistungsbeschreibung auf bauakte.at/preise sowie aus dem Angebot. Der Plan Enterprise wird ausschließlich nach individueller Vereinbarung bereitgestellt.

(5) Der Anbieter darf die Software weiterentwickeln, Funktionen ergänzen und anpassen, sofern die vereinbarte Hauptleistung dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

(6) Nicht Gegenstand des Vertrags sind die Beschaffung, der Betrieb und die Wartung der Endgeräte des Kunden, die Internetanbindung am Einsatzort, eine Schnittstelle (API) zu Systemen des Kunden, die Anmeldung über ein Firmenkonto (SSO) sowie die Aufbewahrung von Daten über das Vertragsende hinaus.

§ 3 Zustandekommen des Vertrags

(1) Die Darstellung der Pläne, Leistungen und Preise auf bauakte.at ist kein bindendes Angebot des Anbieters.

(2) Mit dem Absenden des Bestellformulars auf bauakte.at/preise oder einer Anfrage über das Kontakt- oder Demoformular gibt der Kunde eine unverbindliche Anfrage ab. Ein Vertrag kommt damit nicht zustande, und es wird kein Entgelt abgebucht.

(3) Auf Grundlage der Anfrage legt der Anbieter dem Kunden ein Angebot. Der Vertrag kommt mit der Annahme dieses Angebots durch den Kunden zustande; eine Annahme per E-Mail genügt.

(4) Der Kunde legt sein Konto nicht selbst an. Der Anbieter richtet das Konto nach Vertragsabschluss ein und schaltet die vereinbarten Zugänge frei.

(5) Der Vertrag beginnt mit dem im Angebot vereinbarten Zeitpunkt, spätestens mit der Bereitstellung des Kontos.

§ 4 Nutzerkonten und Zugänge

(1) Es gibt zwei Zugangsarten. Der App-Zugang berechtigt zur Nutzung der mobilen App. Der Admin-Zugang berechtigt zur Nutzung der Webanwendung und umfasst zugleich einen App-Zugang.

(2) Zugänge sind personenbezogen und werden für namentlich benannte natürliche Personen eingerichtet, die für den Kunden oder für ein mit ihm verbundenes Unternehmen tätig sind. Sammelkonten und die Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte sind unzulässig.

(3) Der Kunde ist für die Nutzung seiner Zugänge verantwortlich und steht für das Verhalten seiner Benutzer ein. Er hält Benutzer und Rollen aktuell und entfernt ausgeschiedene Personen unverzüglich.

(4) Für die Anmeldung stehen die Zwei-Faktor-Authentifizierung sowie die Anmeldung über Apple oder Google zur Verfügung. Der Anbieter empfiehlt die Verwendung der Zwei-Faktor-Authentifizierung.

(5) Die Nutzung der Software für Dritte oder ihre Bereitstellung als Dienstleistung an Dritte bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Unzulässig ist außerdem eine automatisierte Nutzung, die die Software über das übliche Maß hinaus belastet.

(6) Stellt der Anbieter einen Verstoß gegen diesen Paragrafen fest, weist er den Kunden darauf hin. Einzelne Zugänge darf er erst sperren, wenn der Kunde den Verstoß trotz Hinweises und angemessener Frist von mindestens 14 Tagen nicht behebt. Die Abwehr akuter Sicherheitsgefahren nach § 11 Abs. 6 bleibt unberührt.

§ 5 Entgelte

(1) Das Entgelt besteht aus einem Grundpreis je Betrieb und Monat sowie aus Entgelten für weitere Zugänge. Im Grundpreis ist ein Kontingent an App-Zugängen und Admin-Zugängen enthalten (Inklusivkontingent). Jeder Zugang über dieses Kontingent hinaus wird je Zugang und Monat berechnet.

(2) Die Höhe des Grundpreises, der Umfang des Inklusivkontingents und die Sätze für weitere Zugänge ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisliste auf bauakte.at/preise und aus dem Angebot. Für den Plan Enterprise gilt ausschließlich das Angebot.

(3) Alle Entgelte verstehen sich in Euro, netto, zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe.

(4) Die Abrechnung erfolgt wahlweise monatlich oder jährlich. Bei jährlicher Abrechnung gilt der in der Preisliste ausgewiesene Jahresvorteil. Ein Wechsel der Abrechnungsart ist zum Beginn eines neuen Vertragsjahres möglich und dem Anbieter spätestens zwei Monate vorher schriftlich mitzuteilen; eine E-Mail genügt.

(5) Zugänge über dem Inklusivkontingent können wahlweise monatlich oder mit einer Bindung von zwölf (12) Monaten gebucht werden. Bei monatlicher Buchung gilt der höhere Satz, und der Zugang kann nach Maßgabe des § 7 Abs. 4 monatlich reduziert werden. Bei zwölfmonatiger Bindung gilt der günstigere Satz. Nachbestellte Zugänge stehen ab ihrer Freischaltung zur Verfügung und werden ab diesem Zeitpunkt berechnet.

(6) Der Anbieter ist berechtigt, die Entgelte zum Beginn eines neuen Vertragsjahres anzupassen. Die Anpassung wird dem Kunden mindestens drei Monate vorher per E-Mail angekündigt. Eine Erhöhung um mehr als 5 % gegenüber dem bisherigen Entgelt berechtigt den Kunden, den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung außerordentlich zu kündigen; auf dieses Recht weist der Anbieter in der Ankündigung hin.

(7) Einmalige Leistungen, etwa Datenmigration oder Schulungen über den Einrichtungstermin hinaus, werden nur berechnet, wenn sie im Angebot ausgewiesen oder gesondert vereinbart sind.

§ 6 Zahlung

(1) Die Entgelte sind im Voraus zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig. Die erste Teilperiode ab Vertragsbeginn wird anteilig berechnet.

(2) Rechnungen werden elektronisch als PDF per E-Mail an die vom Kunden genannte Rechnungs-E-Mail-Adresse übermittelt. Der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsstellung zu und hält diese Adresse aktuell.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Welche Zahlungsarten angeboten werden, etwa SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte, ergibt sich aus dem Angebot. Bei Lastschrift oder Kreditkarte wird das hinterlegte Zahlungsmittel zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums belastet.

(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte (§ 456 UGB) sowie der Ersatz der notwendigen Betreibungskosten. Nach vorheriger Mahnung mit einer Nachfrist von 14 Tagen kann der Anbieter den Zugang zur Software bis zum Zahlungseingang sperren; die Entgeltpflicht bleibt davon unberührt.

(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Grundpreis samt Inklusivkontingent hat eine Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten ab Vertragsbeginn. Eine monatliche Kündigung besteht dafür nicht.

(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere zwölf (12) Monate, wenn er nicht von einer Partei spätestens zwei (2) Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang der Kündigung bei der anderen Partei.

(3) Die Kündigung bedarf der Schriftform; eine E-Mail genügt. Kündigungen des Kunden sind an info@bauakte.at zu richten, Kündigungen des Anbieters an die vom Kunden genannte E-Mail-Adresse. Der Anbieter bestätigt den Erhalt einer Kündigung.

(4) Zugänge über dem Inklusivkontingent, die monatlich gebucht sind, können unabhängig von der Laufzeit nach Abs. 1 zum Ende eines Kalendermonats reduziert werden. Mit zwölfmonatiger Bindung gebuchte Zugänge laufen bis zum Ende ihrer jeweiligen Bindung.

(5) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  • eine Partei eine wesentliche Vertragspflicht trotz schriftlicher Abmahnung und angemessener Nachfrist von mindestens 14 Tagen erheblich verletzt,
  • der Kunde mit der Zahlung von mindestens zwei Monatsentgelten bzw. einem Jahresentgelt trotz Mahnung länger als 30 Tage in Verzug ist,
  • über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.

(6) Mit Vertragsende endet das Nutzungsrecht, und die Zugänge werden gesperrt. Für die Daten des Kunden gilt § 13.

(7) Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags durch den Kunden ohne wichtigen Grund bleibt das Entgelt für die laufende Vertragslaufzeit geschuldet; bereits im Voraus bezahlte Jahresentgelte werden nicht anteilig erstattet. § 8 bleibt davon unberührt.

§ 8 Geld-zurück-Garantie

(1) Der Anbieter gewährt eine Geld-zurück-Garantie nach Maßgabe dieses Paragrafen.

(2) Voraussetzung ist, dass der Kunde innerhalb der ersten 30 Tage ab Bereitstellung des Kontos mindestens 20 Protokolle über bauakte.at digital eingereicht hat und dem Anbieter innerhalb derselben 30 Tage mitteilt, dass die Software keine Zeit gespart hat. Für die Mitteilung genügt eine E-Mail an info@bauakte.at. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

(3) Liegen die Voraussetzungen vor, erstattet der Anbieter das für diesen Zeitraum bezahlte Entgelt, und der Vertrag endet mit Zugang der Mitteilung. Bei jährlicher Vorauszahlung wird der gesamte vorausbezahlte Betrag erstattet. Die Erstattung erfolgt binnen 14 Tagen ab Vertragsende auf dem Weg der ursprünglichen Zahlung.

(4) Wurden in den ersten 30 Tagen ab Bereitstellung des Kontos weniger als 20 Protokolle digital eingereicht, besteht kein Anspruch aus dieser Garantie. Maßgeblich ist der in der Software dokumentierte Stand.

(5) Klarstellung: Die Garantie ist kein Testzeitraum und keine kostenlose Testphase. Der Vertrag beginnt regulär, das Entgelt wird bezahlt, und mit der Software wird gearbeitet. Erstattet wird nur dort, wo nach tatsächlichem Einsatz kein Nutzen entstanden ist.

§ 9 Einrichtungstermin und Support

(1) Nach der Einrichtung des Kontos vereinbaren die Parteien einen Einrichtungstermin. In diesem Termin wird gemeinsam die erste eigene Vorlage bzw. das erste eigene Protokoll des Kunden aufgebaut; außerdem werden Konten und Rollen angelegt und übergeben. Der Einrichtungstermin ist im gewählten Plan enthalten, soweit im Angebot nichts anderes ausgewiesen ist.

(2) Hilfe per E-Mail an info@bauakte.at ist in jedem Plan enthalten. Der Anbieter antwortet in der Regel binnen zwei Werktagen, im Plan Profi binnen eines Werktags.

(3) Hilfe am Telefon ist im Plan Basis in begrenztem Umfang und im Plan Profi uneingeschränkt enthalten.

(4) Werktage sind Montag bis Freitag, ausgenommen die gesetzlichen Feiertage in Österreich.

(5) Der Support umfasst die Beantwortung von Fragen zur Nutzung und die Bearbeitung von Störungsmeldungen. Schulungen über den Einrichtungstermin hinaus sind nicht Gegenstand des Supports und werden gesondert vereinbart.

§ 10 Verfügbarkeit und Wartung

(1) Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Software. Der Zielwert beträgt 99 % im Jahresmittel, gemessen am Übergabepunkt des Rechenzentrums.

(2) Ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster, unaufschiebbare Sicherheitsmaßnahmen sowie Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters, insbesondere die Internetanbindung und die Endgeräte des Kunden, öffentliche Netze, App-Stores und höhere Gewalt.

(3) Geplante Wartungsarbeiten mit spürbarer Beeinträchtigung kündigt der Anbieter nach Möglichkeit mindestens 48 Stunden vorher an und führt sie bevorzugt außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durch.

(4) Die mobile App arbeitet auch ohne bestehende Internetverbindung weiter und gleicht die erfassten Protokolle ab, sobald wieder eine Verbindung besteht. Ein Anspruch auf eine bestimmte Netzverbindung am Einsatzort besteht nicht.

(5) Der Anbieter erstellt regelmäßig Sicherungskopien (mindestens täglich) und bewahrt diese für mindestens sieben Tage auf. Die Sicherungen dienen der Wiederherstellung des Betriebs.

(6) Eine darüber hinausgehende Verfügbarkeit oder Reaktionszeit wird nur geschuldet, wenn sie gesondert vereinbart ist.

§ 11 Pflichten und Mitwirkung des Kunden

(1) Der Kunde ist verantwortlich für die Endgeräte seiner Benutzer, für deren Betriebssysteme in einer von der App unterstützten Fassung und für die Internetanbindung.

(2) Der Kunde hält Zugangsdaten vertraulich, hält Benutzer und Rollen aktuell und nutzt die Software nur im Rahmen der geltenden Gesetze.

(3) Der Kunde ist für die von ihm und seinen Benutzern eingegebenen Inhalte verantwortlich, insbesondere für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Protokolle sowie für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten seiner Mitarbeiter und seiner Auftraggeber. Er stellt sicher, dass er zur Einholung der erfassten Unterschriften berechtigt ist.

(4) bauakte.at unterstützt den Kunden bei der Dokumentation, ersetzt jedoch nicht dessen fachliche Prüfung. Ob ein Protokoll den anwendbaren Normen, Regeln der Technik und behördlichen Vorgaben entspricht, beurteilt allein der Kunde.

(5) Der Kunde meldet erkennbare Störungen unverzüglich und nachvollziehbar (Zeitpunkt, betroffenes Protokoll oder Gerät, Fehlerbild) an info@bauakte.at und unterstützt den Anbieter bei der Fehlereingrenzung in angemessenem Umfang.

(6) Der Anbieter darf Zugänge vorübergehend sperren, wenn dies zur Abwehr konkreter Sicherheitsgefahren oder erheblicher Vertragsverstöße erforderlich ist. Der Kunde wird nach Möglichkeit vorab, sonst unverzüglich danach informiert.

§ 12 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Für die personenbezogenen Daten, die der Kunde in bauakte.at verarbeitet, insbesondere Daten seiner Mitarbeiter, seiner Auftraggeber und der unterzeichnenden Personen, ist der Kunde Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Der Anbieter verarbeitet diese Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Kunden.

(2) Die Parteien schließen hierfür einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Er wird mit dem Angebot übermittelt und ist Bestandteil des Vertrags.

(3) Für Konto-, Vertrags- und Abrechnungsdaten ist der Anbieter selbst Verantwortlicher. Informationen dazu enthält die Datenschutzerklärung für die App und die Webanwendung.

(4) Die Verarbeitung erfolgt in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union. Server und Daten liegen in der EU; der Anbieter setzt hierfür die Hetzner Online GmbH, Deutschland, als Unterauftragsverarbeiter ein. Weitere Unterauftragsverarbeiter und etwaige Drittlandübermittlungen sind im Auftragsverarbeitungsvertrag geregelt.

(5) Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die Information der betroffenen Personen (Art. 13, 14 DSGVO) und die Wahrung der Betroffenenrechte verantwortlich; der Anbieter unterstützt ihn dabei nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags.

§ 13 Daten des Kunden und Export

(1) Die vom Kunden und seinen Benutzern eingegebenen und erzeugten Daten, insbesondere Protokolle, Fotos, Unterschriften und Stammdaten, verbleiben im Eigentum bzw. in der Verfügungsbefugnis des Kunden.

(2) Während der Vertragslaufzeit stehen die Daten in der Software zur Verfügung und können als PDF exportiert werden.

(3) Nach Vertragsende exportiert der Anbieter die Daten des Kunden vollständig und stellt sie ihm per E-Mail oder Dateiübertragung zu. Nach Ablauf von 30 Tagen ab Vertragsende werden die Daten in den Systemen des Anbieters gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

(4) Der Export ist vollständig und versetzt den Kunden in die Lage, seine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten aus der eigenen Ablage zu erfüllen. bauakte.at ist ein Werkzeug für die laufende Dokumentation und kein Langzeitarchiv. Die Aufbewahrung über den Vertrag hinaus obliegt dem Kunden.

(5) Der Anbieter darf die Daten in anonymisierter, nicht auf den Kunden oder einzelne Personen rückführbarer Form zur Verbesserung und statistischen Auswertung der Software nutzen.

§ 14 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, bauakte.at im vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.

(2) Alle Rechte an der Software, der Dokumentation, den Kennzeichen und an Weiterentwicklungen verbleiben beim Anbieter bzw. dessen Lizenzgebern. Rechte am Quellcode werden nicht eingeräumt. Der Kunde darf die Software nicht dekompilieren, zurückentwickeln oder Sicherheitsmechanismen umgehen, soweit dies nicht zwingend gesetzlich erlaubt ist.

(3) Protokollvorlagen, die der Kunde anlegt oder im Einrichtungstermin anlegen lässt, gehören dem Kunden. Der Anbieter nutzt sie ausschließlich zur Erfüllung dieses Vertrags.

(4) Eine Nutzung für Dritte oder die Bereitstellung als Dienstleistung an Dritte bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

§ 15 Gewährleistung

(1) Der Anbieter gewährleistet, dass bauakte.at während der Vertragslaufzeit im Wesentlichen dem vereinbarten Leistungsumfang entspricht.

(2) Der Kunde hat Mängel binnen 14 Tagen ab Erkennbarkeit schriftlich und ausreichend dokumentiert zu rügen; eine E-Mail genügt. Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

(3) Der Anbieter behebt Mängel innerhalb angemessener Frist durch Verbesserung, Umgehungslösung oder Ersatzleistung.

(4) Keine Gewährleistung besteht für Störungen, die auf ungeeigneten oder fehlerhaft konfigurierten Endgeräten, Netzwerken oder Systemen des Kunden, auf Eingriffen des Kunden oder Dritter, auf fehlerhaften Eingaben oder auf sonstigen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegenden Umständen beruhen.

(5) Die Vermutung der Mangelhaftigkeit nach § 924 ABGB ist ausgeschlossen. Das Recht zur Wandlung besteht nur, wenn die Verbesserung endgültig fehlgeschlagen ist.

§ 16 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

(2) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, ausgenommen bei Personenschäden.

(3) Die Haftung des Anbieters ist je Vertragsjahr der Höhe nach begrenzt auf die Summe der vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem Schadensereignis bezahlten Entgelte.

(4) Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen. Für Datenverlust haftet der Anbieter nicht, soweit der Kunde diesen durch zumutbare Sicherungsmaßnahmen, insbesondere regelmäßige Exporte, hätte vermeiden können.

(5) Der Anbieter haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit der vom Kunden erstellten Protokolle, für die daraus gezogenen fachlichen Schlüsse und für deren rechtliche Beurteilung.

(6) Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Ausschluss innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen.

§ 17 Vertraulichkeit und Referenznennung

(1) Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, insbesondere Geschäfts-, Preis- und technische Informationen, geheim, verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung und geben sie nur an Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen weiter, die entsprechend verpflichtet sind. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt. Diese Pflicht gilt für die Dauer des Vertrags und drei Jahre darüber hinaus.

(2) Der Anbieter darf den Kunden mit Namen und Logo als Referenzkunden nennen. Der Kunde kann dem jederzeit per E-Mail an info@bauakte.at widersprechen; ab Zugang des Widerspruchs unterbleibt die Nennung. Weitergehende Referenzmaterialien, etwa Fallstudien oder Zitate, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Kunden.

§ 18 Höhere Gewalt

(1) Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Ausfälle, die auf Ereignissen beruhen, die sie auch bei angemessener Sorgfalt nicht verhindern konnte, insbesondere Naturereignisse, Krieg, Streik, behördliche Anordnungen, großflächige Störungen von Strom- oder Telekommunikationsnetzen sowie Angriffe auf IT-Infrastruktur trotz angemessener Schutzmaßnahmen.

(2) Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich. Dauert der Zustand länger als 60 Tage, kann jede Partei den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.

§ 19 Änderungen der AGB

(1) Der Anbieter kann diese AGB und die Leistungsbeschreibung ändern, soweit dies aufgrund geänderter Rechtslage, technischer Weiterentwicklung oder zur Anpassung an geänderte Marktbedingungen erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.

(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt.

(3) Der Kunde kann den Änderungen bis zu ihrem Inkrafttreten widersprechen; eine E-Mail genügt. Widerspricht der Kunde, kann er den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen kündigen.

(4) Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die Änderungen als angenommen. Auf das Widerspruchsrecht, das Sonderkündigungsrecht und die Folgen des Schweigens weist der Anbieter in der Mitteilung ausdrücklich hin.

§ 20 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Klagenfurt am Wörthersee.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform; eine E-Mail genügt. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Der Vertrag samt seinen Bestandteilen nach § 1 Abs. 4 gibt die Vereinbarung der Parteien vollständig wieder.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

(6) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung des Anbieters übertragen. Der Anbieter darf den Vertrag auf ein mit ihm verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger übertragen; der Kunde wird darüber informiert.

Kontakt

bauwerk digital GmbH
Lannerweg 113
9201 Krumpendorf am Wörthersee
Österreich
E-Mail: info@bauakte.at